Dolmetschen im Kindergarten / in der Schule
Sie sind hörgeschädigt und haben Kinder, die in den Kindergarten oder in die Schule gehen?
Sie können bei
- Elternabenden
- Elternsprechtagen
- Informationsveranstaltungen der Schule
- bei der Einschulung ihres Kindes
und anderen Gelegenheiten eine Gebärdensprachdolmetscherin bestellen!
Bitte reichen Sie vorher beim Kindergarten / bei der Schule einen Antrag ein.
Gerne maile ich Ihnen das Antragsformular zu!
Seit 2008 ist die Kostenübernahme durch das NBGG (Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz) geregelt!