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Dolmetschen bei Ämtern / Polizei / Anwalt

Dolmetschen bei Ämtern / Polizei / Anwalt

Bei Behörden und Ämtern haben Sie das Recht auf eine barrierefreie Kommunikation.

Sie dürfen bei Terminen einen Gebärdensprachdolmetscher hinzuziehen.

Die Kosten werden von der jeweiligen Behörde ( z.B. Stadtverwaltung ) oder dem zuständigen Amt ( z.B. Agentur für Arbeit , Amt für Jugend und Soziales) übernommen.


 

Sie haben etwas gesehen?

Sie sind Zeuge einer Straftat geworden oder selbst Opfer?

Sie müssen bei Gericht aussagen?

Die Polizei / das Gericht ist verpflichtet, die Kosten für eine Gebärdensprachdolmetscherin zu übernehmen!



Sie brauchen einen Anwalt? Die Gebärdensprachdolmetscherin kann über Prozesskostenbeihilfe finanziert werden!