Dolmetschen bei Ämtern / Polizei / Anwalt
Bei Behörden und Ämtern haben Sie das Recht auf eine barrierefreie Kommunikation.
Sie dürfen bei Terminen einen Gebärdensprachdolmetscher hinzuziehen.
Die Kosten werden von der jeweiligen Behörde ( z.B. Stadtverwaltung ) oder dem zuständigen Amt ( z.B. Agentur für Arbeit , Amt für Jugend und Soziales) übernommen.
Sie haben etwas gesehen?
Sie sind Zeuge einer Straftat geworden oder selbst Opfer?
Sie müssen bei Gericht aussagen?
Die Polizei / das Gericht ist verpflichtet, die Kosten für eine Gebärdensprachdolmetscherin zu übernehmen!
Sie brauchen einen Anwalt? Die Gebärdensprachdolmetscherin kann über Prozesskostenbeihilfe finanziert werden!